Die Einheit: drei Jahrzehnte ohne Bewährung
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Die Einheit: drei Jahrzehnte ohne Bewährung


von Daniela Dahn*

Drei Jahrzehnte nach dem Mauerfall ist die Kluft zwischen West- und Ostdeutschland noch immer spürbar. Woran liegt das? Rainer Mausfeld und Daniela Dahn dechiffrieren die Deutsche Wiedervereinigung als kapitalistisches Übernahmeprojekt und fühlen den Motivationen der führenden Akteure auf den Zahn, um herauszufinden, was damals wirklich bezweckt wurde. Ein Buch, das die historischen Ereignissen detailliert beschreibt, sich dabei jedoch so spannend liest wie ein Thriller. Ein Auszug.



Die Kardinalsünden auf dem Weg zur Einheit lassen sich am besten in den Verträgen nachlesen. Dem ersten Staatsvertrag über die Wirtschafts- und Währungsunion, der am 1. Juli 1990 in Kraft trat, dem nicht zufällig am selben Tag verabschiedeten Treuhandgesetz, das die angeschlagene DDR-Wirtschaft zum Privatisieren und Verschrotten freigab, und dem über tausendseitigen Einigungsvertrag vom 31. August 1990, dessen Kernstück – die Regelung offener Vermögensfragen – im Anhang versteckt war. Darin die Formel: Rückgabe der Immobilie an die alten, schon mal entschädigten Eigentümer geht vor weitere Entschädigung an sie. Die Tragweite von über zwei Millionen Rückgabeforderungen von Häusern und Wochenend-Grundstücken wollten die wenigsten Abgeordneten verstehen, wie die Parlaments-Debatten in Ost und West gezeigt haben. Alle drei Verträge zielten darauf ab, durch die Wiederherstellung alter Besitzverhältnisse alte Machtstrukturen zu restaurieren.

In den im Osten durchgesetzten Sozialisierungen, die die Unternehmer mit Hilfe der Westalliierten in der Bundesrepublik erfolgreich verhindern konnten, sahen die Kapitaleigner immer das eigentliche DDR-Unrecht. Bodenreform und Enteignungen von NS-Belasteten wurden grundsätzlich, nicht im unrechtmäßigen Einzelfall, als Instrumente des Klassenkampfes verdammt. Das Volkseigentum galt als gestohlenes Privateigentum. Doch »privare« heißt »rauben«, nicht »soziale«. Verschwiegen wird, dass gerade das Privateigentum an Grund und Boden ursprünglich seinen legalen, aber nicht legitimen Ursprung in geraubtem Gemeinschaftseigentum hatte.

Wie restaurativ die Währungsunion war, scheint wenig im Bewusstsein. Mit deren bis zum Euro führenden Konsequenzen glaubt man sich in Ost und West ausgesöhnt, ohne ihr die bis heute drückenden Lasten zuzuschreiben. Ihre Ankündigung hatte wie beschrieben zunächst enorme Hoffnungen geweckt, aber schon bald auch enorme Vorbehalte. Der Vertragsentwurf blieb streng vertraulich unter Verschluss, aber Mitte April 1990 sickerten Auszüge durch Indiskretion durch. Nun wurde klar, welcher Preis gefordert wird, damit mit dem schönen Geld kein Schindluder getrieben werden kann: Die DDR hatte mit dem Tag der Einführung der D-Mark Hoheitsrechte an die BRD zu übertragen und der Beschränkung eigner Hoheit zuzustimmen. Die wichtigsten DDR-Verfassungsgrundsätze waren aufzuheben, insbesondere die sozialistische Rechtsordnung, um endlich den Erwerb von Privateigentum an Grund und Boden und Produktionsmitteln zu gewährleisten. Die Mitwirkungsrechte der DDR-Gewerkschaft FDGB entfielen, dafür wurde erstmalig das Recht zu fristloser Kündigung eingeführt. Wer seine Währungshoheit aufgibt, ist kein ernst zu nehmender Vertragspartner mehr.

Die Kommunalwahlen in der DDR am 6. Mai 1990, nur sieben Wochen nach den Volkskammerwahlen, zeigten mit einer Million Wechselwählern den Schwund an Zutrauen gegenüber den Heilsbringern der D-Mark. Die CDU verlor 800.000 Stimmen, kleine Parteien wie Grüne, Bürgerrechtler und andere, die gegen »Deutschland, eilig Vaterland« waren, steigerten sich zusammen von zwanzig auf dreißig Prozent. Doch diese Tendenz wurde mit der D-Mark aufgekauft.

Und auch mit dem Treuhandgesetz gestoppt, dass verlangte, das auf dem Volkseigentum lastende Pfändungs-, Belastungs- und Veräußerungsverbot aufzuheben und so das unvollkommene sozialistische Volkseigentum in vollkommenes kapitalistisches Staatseigentum oder, besser noch, gleich in herkömmliches Privateigentum zu verwandeln. Der wichtigste Akt der ersten und letzten frei gewählten und von Westberatern umworbenen Volkskammer war die Enteignung des Volkes. Der SPD-Politiker Rudolf Dressler sprach von einer »schlimmen Unterlassung«: »Denn nach der staatlichen Einheit bestand die klare, historisch einmalige Chance, formales Volksvermögen in breit gestreutes Eigentum an Produktivkapital umzuwandeln, die Ostdeutschen zu Miteigentümern sanierter Unternehmen zu machen.« Volker Braun brachte das »undurchsichtige Geschäft« auf den Punkt: Das Volk gab sein Eigentum ab und ließ sich die Freiheit aushändigen.



* Daniela Dahn

Daniela Dahn, geboren in Berlin, studierte Journalistik in Leipzig. Sie war Gründungsmitglied des «Demokratischen Aufbruchs» und hatte mehrere Gastdozenturen in den USA und Großbritannien. Daniela Dahn arbeitet als freie Schriftstellerin und Publizistin und ist Trägerin unter anderem des Fontane-Preises, des Kurt-Tucholsky-Preises für literarische Publizistik, der Luise-Schroeder-Medaille der Stadt Berlin und des Ludwig-Börne-Preises.

Letzte Buchveröffentlichung: "Tam Tam und Tabu" - Westendverlag 2020.

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