von Rolf Gössner*
»Bis hierher und nicht weiter! Wir protestieren gegen die rechtswidrigen Sanktionen gegen Oberst a.D. Jacques Baud und den Kriegskurs der EU! Mit ihrem jüngsten Sanktionspaket hat die EU den Militärhistoriker und ehemaligen Oberst der Schweizer Armee und des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes sowie Mitglied des Schweizer Generalstabs Jacques Baud mit Sanktionen belegt. Jacques Baud ist Schweizer Staatsbürger und lebt in Brüssel. Er darf Belgien nicht mehr verlassen, sein Vermögen wurde beschlagnahmt, seine Konten sind eingefroren, seine Bücher dürfen nicht mehr verkauft werden.«
So beginnt eine Protest-Resolution aus dem Umkreis der Berliner Friedenskoordination, die über 21.000 Menschen aus zahlreichen Ländern und unterschiedlichen beruflichen und politischen Bereichen unterzeichnet haben (https://free-baud.org/ - Stand: Ende 1/ 2026). Darunter auch einige Ossietzky-Autoren. Als früher Mitunterzeichner der Resolution, die bislang hierzulande einmalig geblieben ist, möchte ich im Folgenden erläutern, was mich dazu bewogen hat:
In allererster Linie geht es um die verfassungs- und menschenrechtliche Problematik solcher Sanktionen, die der EU-Rat inzwischen bereits gegen 59 Journalisten, Wissenschaftler und Influencer, sowie 17 Organisationen verhängt hat. Mit seinem letzten Beschluss von Mitte Dezember 2025 hat der EU-Rat außer den Schweizer Jacques Baud weitere elf Personen und zwei Organisationen in die EU-Sanktionsliste aufgenommen (EU-Ratsbeschluss 2025/2572 auf Grundlage der Durchführungsverordnung 2024/2642). Bereits zuvor landeten auf Initiative Deutschlands auch drei deutsche Journalisten und Staatsbürger auf der Liste: Hüseyin Doğru, Alina Lipp und Thomas Röper. Die Verhängung der Sanktionen erfolgt, so die Begründung, als Reaktion auf »destabilisierende Aktivitäten Russlands« gegen Ukraine, EU und ihre Mitgliedstaaten, die den Sanktionierten – wie auch immer – zugerechnet werden.
Dem betroffenen Militäranalysten Jacques Baud, der auch für Nato und UN tätig war, wirft der EU-Rat folgendes vor: Er sei »regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen« – was dieser dementiert, außerdem fungiere er als »Sprachrohr für prorussische Propaganda« und verbreite Theorien zur Entstehung des Ukrainekriegs, die die EU nicht teile. Konkret wird ihm vorgeworfen, dass er »Verschwörungstheorien« verbreite, indem er beispielsweise die Ukraine bezichtige, »ihre eigene Invasion herbeigeführt zu haben, um der Nato beizutreten«. Baud sagt dazu, er habe lediglich die Aussage eines ukrainischen Regierungsberaters zitiert. Aufgrund dieser vagen Anschuldigungen macht der EU-Rat Jacques Baud verantwortlich für »Handlungen oder politische Maß- nahmen«, die der russischen Regierung zuzurechnen seien, und zwar u.a. durch »Beteiligung am Einsatz von Informationsmanipulation und Einflussnahme« zulasten von Stabilität oder Sicherheit in einem Drittland (Ukraine).
Ganz unabhängig davon, ob diese Beschuldigungen einer unvoreingenommenen Prüfung standhalten, erfolgen sie ohne belastbare Belege und Quellen und sind in strafrechtlicher Hinsicht, soweit ersichtlich, ohne Relevanz. Obwohl ihm also keine Gesetzesverletzungen vorgeworfen werden, wird Baud mit den gegen ihn verhängten Sanktionen hart bestraft – allein wegen seiner Analysen zum Ukraine-Krieg und dessen Vorgeschichte; kritische Analysen und Thesen, die vorherrschenden EU- und Nato-Narrativen weitgehend widersprechen und die der EU-Rat als »russische Propaganda« oder »Desinformation« disqualifiziert, anstatt sich damit inhaltlich auseinanderzusetzen, wie dies in freiheitlichen Demokratien selbstverständlich sein sollte.
Statt kontroverser Debatte also Sanktionen mit Strafcharakter: Konkret umfassen sie Ein-und Durchreiseverbote für das gesamte EU-Gebiet; dies bedeutet für den gebürtigen Schweizer Jacques Baud, der in Brüssel wohnt, Belgien nicht mehr verlassen zu können. Des Weiteren werden alle Vermögenswerte eingefroren sowie Kreditkarten und Bankkonten gesperrt. Und Bürger oder Unternehmen aus der EU dürfen Sanktionierten keine Geldmittel oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung stellen, denn solche Zuwendungen wären strafbar. Das bedeutet also: Die Sanktionierten können kein Geld mehr verdienen, sich selbst und zum Teil auch ihre Familien nicht mehr versorgen, keine Miete bezahlen, so dass sie möglicherweise ihre Wohnungen verlieren.
Mit solch harten Repressionen, die sich existenzbedrohend auswirken, wird tief in Grund- und Menschenrechte von Betroffenen eingegriffen: so in Persönlichkeitsrechte, wie sie etwa in Art. 2 Grundgesetz (freie Entfaltung der Persönlichkeit; Bewegungsfreiheit) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde) festgeschrieben sind; weiterhin in die Grundrechte auf Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit, gegebenenfalls auch Eingriffe in Pressefreiheit und Freiheit der Berichterstattung. Obwohl es sich letztlich um Strafmaßnahmen handelt, erfolgen sie jedoch ohne strafbare Handlungen, ohne rechtsstaatlich zustande gekommenes Strafgesetz, allein aufgrund EU-Verordnung; sie erfolgen ohne rechtsstaatliches Gerichtsverfahren per Exekutiv-Beschluss des EU-Rates, ohne rechtliches Gehör und Rechtsmittelbelehrung der Betroffenen, darüber hinaus auch unter Missachtung der Gewaltenteilung, der Unschuldsvermutung und unter Umkehr der Beweislast sowie ohne einstweiligen Rechtsschutz.
Zumeist erfahren die Betroffenen, so auch Baud, erst aus den Medien von ihrer Sanktionierung oder wenn sie bei ihrer Bank oder von Vertragspartnern kein Geld mehr bekommen oder ihre EC-Karte nicht mehr funktioniert. Und so können sich die Betroffenen erst nachträglich, also nach Verhängung der Sanktionen, die von Anfang an wirksam werden, gerichtlich zur Wehr setzen – entweder vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Und solche Verfahren dauern in der Regel recht lange, so dass Betroffene ihre fundamentalen Bürger- und Menschenrechte erst mit großer Verzögerung gegen die willkürliche Bestrafung verteidigen können. Bis zu einem Urteil befinden sich die Betroffenen in einer langen Periode der Stigmatisierung, Unsicherheit und Rechtlosigkeit.
Dies alles muss als massiver Angriff auf Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie bewertet werden. Denn es handelt sich um gravierende Verstöße gegen Grundgesetz, EU-Grundrechte-Charta und Europäische Menschenrechtskonvention. Dabei steht im Fokus – neben dem rechtsstaatswidrigen Sanktionsverfahren – das besonders betroffene Grundrecht auf freie Meinungsäußerung »als Grundlage jeder Freiheit« (Bundesverfassungsgericht) und als eine der tragenden Säulen der Demokratie. Auch wenn die Sanktionierten, zwar unter widrigen Bedingungen, weiterhin ihre Meinung äußern können, also keine direkte Zensur erfahren, so werden sie doch wegen ihrer Meinungsäußerungen bestraft, eingeschüchtert und genötigt, sich künftig lieber anzupassen oder aber zu schweigen.
Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung kann jedoch nur auf Basis allgemeiner Gesetze, zum Schutz der Jugend und der persönlichen Ehre eingeschränkt werden – nicht aufgrund von EU-Ratsbeschlüssen. Ansonsten darf keine Rolle spielen, ob einem die jeweilige Meinung passt oder nicht oder wie provokant oder »abwegig« sie auch immer erscheinen mag oder wie stark sie etwa von EU- und sonstigen vorherrschenden Auffassungen abweicht. Einschränkungen dürfen nur unter strengsten Voraussetzungen erfolgen – und keinesfalls zum Zweck politisch-ideologisch motivierter Meinungslenkung.
Im Übrigen hat der EU-Rat keineswegs die Funktion einer Art »Wahrheitskommission« – Orwell lässt grüßen – und keinesfalls die Definitionsmacht und das Recht, über Information und »Desinformation«, »Lüge« und »Wahrheit«, über »Propaganda« oder »Verschwörungstheorien« etc. zu entscheiden und zu richten – und je nach Einschätzung Straf-Sanktionen zu verhängen. Freiheitlich-pluralistisches Demokratieverständnis setzt Meinungsvielfalt und herrschaftsfreien Diskurs voraus. Es bleibt dabei: Die Grenzen der Meinungsfreiheit bestimmen in einem demokratischen Rechtsstaat allenfalls rechtsstaatlich zustande gekommene Gesetze und Justiz.
Die genannten Sanktionen des EU-Rates und damit die Strafkonsequenzen sind einstimmig, also auch unter Mitwirkung der Bundesregierung beschlossen worden. Das hat der Sprecher des Auswärtigen Amtes bestätigt und während einer Pressekonferenz hinzugefügt: Solche Sanktionen gegen »Propagandisten« werde es weiterhin geben, und »alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann«. Diese regierungsamtliche Drohung kann und soll wohl, wie auch die Sanktionen selbst, präventiv-abschreckende Wirkung zeitigen: so u.a. auf Publizisten, Wissenschaftler und Dozenten, die ihr Recht auf freie kritische Meinungsäußerung und Information angesichts der einschüchternden EU-Bedrohungen womöglich nur noch eingeschränkt wahrnehmen. So wächst der Konformitätsdruck in Politik, Gesellschaften und Medien – und das ist Gift für freiheitlich-pluralistische Demokratien und ihre Debattenkultur. Und typisch für Autokratien.
Aus all diesen Gründen lauten die Forderungen des eingangs erwähnten Aufrufs: »sofortige Aufhebung der illegalen Sanktionen gegen Jacques Baud sowie gegen alle betroffenen Journalisten und Wissenschaftler und EU-Bürger«. Darüber hinaus werden Bundesregierung und EU aufgefordert, »konstruktiv am Frieden in der Ukraine mitzuwirken und alle verfassungswidrigen Versuche einzustellen, den Krieg zu verlängern«.
Aktualisierung (10.02.2026): Inzwischen haben die zuständigen Behörden in Brüssel „aus humanitären
Gründen“ erlaubt, dass der sanktionierte Jacques Baud gerade so viel Geld erhalten darf, wie er für Wohnungsmiete
und Verpflegung unbedingt benötigt. Zuvor soll ihn eine ältere Frau „bekocht“ haben.
Auf der Webseite der EU steht über das Wesen dieser EU-Sanktionen allen Ernstes: «Sanktionen dienen als Instrument, mit dem Konflikte verhütet oder auf sich abzeichnende oder gegenwärtige Krisen reagiert sowie Frieden, Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und das Völkerrecht gefördert werden sollen… Sanktionen
haben keinen strafenden Charakter, sondern sollen eine Änderung in der Politik oder der Handlungen derjenigen
bewirken, gegen die sich die Maßnahmen richten, und so die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
der EU fördern… Alle von der EU verhängten restriktiven Maßnahmen stehen vollständig im Einklang mit ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen, nicht zuletzt den Verpflichtungen im Bereich humanitäre Hilfe, Menschenrechte und
Grundfreiheiten.» (https://www.consilium.europa.eu/de/policies/why-sanctions/ ) - rg
Der Text erschien bereits in: „OSSIETZKY“. Zweiwochenschrift für Politik / Kultur / Wirtschaft
Nr. 3 / 2026 v. 07.02.2026. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Autors.
Über den Autor:
Dr. Rolf Gössner* ist Publizist und Jurist, Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte sowie
Mitherausgeber des jährlichen "Grundrechte-Report. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland"
und der Zweiwochenschrift für Politik/Kultur/Wirtschaft „Ossietzky“. Autor zahlreicher Bücher zu Demokratie, Innerer
Sicherheit und Bürgerrechten, zuletzt: „Datenkraken im öffentlichen Dienst. ‚Laudatio’ auf den präventiven
Sicherheits- und Überwachungsstaat“, Köln 2021. Mehrfach ausgezeichnet, zuletzt mit dem Hans-Litten-Preis der
Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ). Internet: www.rolf-goessner.de Rolf Gössner lebt in Bremen, wo er von 2007-2023 stellv. Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen war.
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