von Rolf Gössner*
Wie sich verantwortliche Politiker ums Völkerrecht scheren, davon lieferte Friedrich Merz (CDU) schon kurz vor seiner Kanzlerschaft eine dreiste Kostprobe: Der Kanzler in spe lud Israels Premier Netanjahu schon einmal nach Deutschland ein und sicherte ihm praktisch freies Geleit zu. Und dies, obwohl der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) gegen Netanjahu schon im November 2024 einen Haftbefehl wegen dringenden Verdachts auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen hatte – und obwohl die Bundesrepublik als IStGH-Vertragsstaat verpflichtet ist, diesen Haftbefehl auch zu vollstrecken und den Gesuchten nach Den Haag zu überstellen. Ein Zuwiderhandeln wäre letztlich Strafvereitelung im Amt und mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.
In diesem Zusammenhang ist noch mal daran zu erinnern, dass gemäß Artikel 25 Grundgesetz
die allgemeinen Völkerrechtsregeln Bestandteil des Bundesrechts sind und eine Vorrangstellung
gegenüber bundesdeutschen Gesetzen haben. Dieser Grundsatz gilt auch und besonders im Zusammenhang mit deutscher Waffenhilfe und Militärunterstützung von Kriegsparteien, die
schwerwiegende verfassungs-, menschen- und völkerrechtliche Folgen haben können. Bekanntlich ist die Bundesrepublik mit ihren milliardenschweren Rüstungsexporten massiv an der militärischen Aufrüstung auch autoritär regierter Staaten wie Ägypten, Saudi-Arabien, Katar und Türkei beteiligt. Dabei erfolgen solche Exporte etwa im Fall des Nato-Staats Türkei trotz seiner völkerrechtswidrigen Angriffe auf kurdische Gebiete in Syrien; oder im Fall des Golfstaats Saudi-Arabien, obwohl dieser maßgeblich am Bürgerkrieg im Jemen beteiligt ist. Das bedeutet: Dieser
grausame Bürgerkrieg wird in erheblichem Maße auch mit deutschen Waffen geführt und befeuert, ein Krieg, der nach Schätzungen direkt und indirekt längst etwa 400.000 Todesopfer gefordert und laut UN zur »größten humanitären Katastrophe der Gegenwart« (2019) geführt hat.
Deutschlands Rüstungsexporte werden vom
Bundessicherheitsrat unter Vorsitz des jeweiligen Bundeskanzlers in geheimen Sitzungen
genehmigt; letztlich verantwortlich aber sind
die jeweiligen Bundesregierungen. Im Laufe
der Jahre sind die Exporte enorm gestiegen –
auch in Krisen- und Kriegsgebiete und an Diktaturen. 2024 erklommen sie einen Wert von
über 13 Milliarden Euro; darunter auch die
Waffen- und Rüstungslieferungen an die
kriegführenden Staaten Ukraine und Israel –
obwohl die Exportrichtlinien Lieferungen von
Rüstungsgütern in Kriegs- und Krisengebiete
generell untersagen.
Gerade im Fall Israel lässt sich veranschaulichen, wie der zu verzeichnende deutsche Völkerrechts-Nihilismus (vgl. Gössner in Ossietzky 25/2025) längst in eklatanten Völkerrechtsbruch umgeschlagen ist. Seit Ende
2023, also nach dem Terroranschlag der Hamas in Israel vom 7. Oktober 2023, verzehnfachte sich der Wert der deutschen Exporte
an Israel auf 326 Millionen Euro. Damit sollte
Israels militärische Sicherheit und Verteidigung gegen den Hamas-Terror unterstützt
werden, der mit mehr als 1200 Toten und 240
Geiselnahmen als der schwerste Gewaltakt
gegen israelische Zivilisten seit Staatsgründung gilt. 2024/25 kamen dann noch etwa
200 Millionen hinzu, zusammen also Waffen
und Rüstung im Wert von über einer halben
Milliarde Euro, darunter Spezialpanzer, Panzerfäuste, Feuerwaffen, Bomben, Munition,
Waffenteile, Elektronik.
Doch diese Lieferungen erfolgten sehenden
Auges, dass die überwiegend rechtsextreme
Regierung Israels den Gazastreifen letztlich
auch mithilfe der deutschen Waffen und Waffenkomponenten längst in Schutt und Asche
bomben ließ – ohne Rücksicht auf die palästi
nensische Zivilbevölkerung, die dort außer
unvorstellbaren Verwüstungen über 100.000
Tote, davon etwa 50 Prozent Frauen und Kinder, sowie Hunderttausende Verletzte, mehrfache Massen-Vertreibungen und eine gezielte
Aushungerungskatastrophe erleiden musste.
Erst nachdem das israelische Sicherheitskabinett beschlossen hatte, auch die gesamte
Stadt Gaza zu bombardieren und militärisch
mit einer Bodenoffensive zu erobern, was tatsächlich unter Massenvertreibung der Bewohner und mit zahlreichen Todesopfern auch geschah, erklärte Bundeskanzler Merz angesichts dieses angekündigten Infernos im August 2025: »bis auf Weiteres« keine Rü-
stungsexporte mehr zu genehmigen, »die im
Gazastreifen zum Einsatz kommen können«.
Abgesehen davon, dass dieses eher symbolische Teil-Embargo ohnehin viel zu spät kam,
konnten deutsche Waffen(teile) nach dieser
Entscheidung weiterhin an Israel geliefert
werden: bereits genehmigte ohnehin, aber
auch solche, die etwa gegen Syrien, Libanon,
Iran oder Katar zum Einsatz kommen. Und im
November 2025, nach Vereinbarung einer
Waffenruhe in Gaza zwischen Israel und Hamas, ist das Teil-Embargo auch schon wieder
aufgehoben worden, obwohl Israel immer
wieder die Waffenruhe bricht und weitere Völkerrechtsverbrechen begeht.
Ja, der (nach den USA; Stand Ende 2023) mit
ca. 30 Prozent der israelischen Rüstungs- und
Waffenimporte zweitgrößte Waffenlieferant
macht seinem zweifelhaften Rang alle Ehre.
Damit erhärtet sich der dringende Verdacht,
dass Bundesregierung und Bundessicherheitsrat mit der Genehmigung dieser Waffen- und
Rüstungsexporte längst völkerrechtswidrige
Beihilfe zu schwersten Kriegsverbrechen des
israelischen Militärs in Gaza geleistet haben,
mutmaßlich auch zu Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und zu Völkermord. Appelle an
Israels Regierung, sich doch bitteschön ans
Völkerrecht zu halten, können diese Gehilfenschaft nicht ungeschehen machen.
Es gibt jedenfalls erdrückende Beweise für
schwerste Kriegsverbrechen Israels. Und eine
unabhängige Untersuchungskommission des
UN-Menschenrechtsrats kommt zu dem Ergebnis, dass Israel darüber hinaus längst Völkermord an Palästinensern begehe. Namhafte
Völkerrechtler, Genozid-Forscher und amnesty international diagnostizieren diesen Befund
ebenfalls. Auch der Vorsatz zum Völkermord
dürfte vorliegen, schließlich verkündeten verantwortliche israelische Regierungsmitglieder
schon frühzeitig, in Gaza alles zu »liquidieren« und in »Trümmer zu verwandeln«, denn
»wir kämpfen gegen menschliche Tiere und
wir handeln entsprechend«. »Wir werden alles
auslöschen.«
Eine Klage Nicaraguas gegen Deutschland
wegen Beihilfe u.a. zum Völkermord ist beim
Internationalen Gerichtshof anhängig, doch
eine Entscheidung im Hauptverfahren wird
wohl noch lange dauern. Klagen mehrerer potentiell von deutschen Waffenexporten betroffener Palästinenser sind bislang von Gerichten
in Hessen und Berlin zurückgewiesen oder
negativ beschieden worden. Und dies, obwohl
das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngsten Ramstein-Entscheidung (Az. 2BvR 508/
21; vgl. Ossietzky 25/2025) ausdrücklich anerkannt hat, dass Deutschland auch eine
Schutzpflicht gegenüber Personen trägt, die
im Ausland systematischen Völkerrechtsverletzungen ausgesetzt sind, sofern diese einen
hinreichenden Bezug zur deutschen Staatsgewalt haben. Angesichts der Waffenexport-Genehmigungen des Bundessicherheitsrates
dürfte dies unstreitig sein. Inzwischen ist unter Mithilfe des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und mehrerer palästinensischer Menschenrechtsorganisationen auch das Bundesverfassungsgericht mit dieser Problematik befasst.
Tatsächlich ist die Rechtslage doch weitgehend klar: Deutschland darf keine Waffenexporte genehmigen, wenn ein erhebliches Risko besteht, dass diese Waffen zu Verstößen
gegen das humanitäre Völkerrecht beitragen.
Wenn die Bundesregierung trotzdem liefert,
verletzt sie zentrale nationale und internationale Regeln – darunter das Kriegswaffenkontrollgesetz, den UN-Waffenhandelsvertrag und
die Genfer Konventionen. Im Übrigen ist die
Bundesrepublik nach der UN-Völkermordkonvention auch schon zur Verhütung eines möglichen Völkermords verpflichtet. Auch dieser
Pflicht ist die Bundesregierung nicht nachgekommen.
Spätestens jetzt, aber auch schon nach den
Haftbefehlen gegen Mitglieder der israelischen
Regierung und des Militärs sind sowohl der
Generalbundesanwalt als auch der Internationale Strafgerichtshof gefordert, Ermittlungen
gegen die politisch Verantwortlichen aufzunehmen – wegen dringenden Verdachts auf
deutsche Beihilfe zu Völkerrechtsverbrechen
des israelischen Militärs in Gaza: darunter die
Kriegsmethode des Aushungerns mit Verweigerung humanitärer Hilfslieferungen, mehrfache massenhafte ethnische Vertreibungen
sowie gezielte Bekämpfung von Zivilisten und
ziviler Infrastruktur. Diese Kriegsstrategie ist
längst nicht mehr gedeckt von der völkerrechtsgemäßen Unterstützung des Verteidigungsrechts Israels gegen den Terror der Hamas.
Deutsche »Staatsräson« und »unverbrüchliche« Solidarität mit Israel, die aus der deutschen Verantwortung nach dem Holocaust
und dem Zweiten Weltkrieg erwuchsen, dürfen kein Freibrief für straffreie Unterstützung
eklatanter Menschen- und Völkerrechtsverbrechen sein. Gerade das ist doch eine entscheidende Lehre aus der deutschen Geschichte, egal um welche Staaten und Akteure
es sich dabei handelt. Es ist an der Zeit, so
Charlotte Wiedemann (taz), »historische Verantwortung und Völkerrecht in Einklang zu
bringen«. Deshalb ist konkret zu fordern: Sofortiger und konsequenter Stopp deutscher
Rüstungs- und Waffenlieferungen an Israel,
um Deutschlands skandalöse Beihilfe zu Völkerrechtsverbrechen endlich zu beenden. Immerhin haben mehrere europäische Staaten
längst das einzig Richtige getan und ihre Waffenlieferungen an Israel eingestellt.
Übrigens: Gegen Kanzler Merz sind seit Sommer 2025 bereits über tausend Strafanzeigen
beim Generalbundesanwalt eingereicht worden. Viele davon wohl im Zusammenhang mit
dem völkerrechtswidrigen Militärangriff Israels
gegen den Iran im Juni 2025. Zwölf Tage lang
attackierte Israel mit gezielten Luftangriffen
mehrere iranische Nuklear- und Militäreinrichtungen und beschädigte sie schwer. Führende
Köpfe des iranischen Militärs wurden getötet,
aber auch mindestens sechs zivile Atomwissenschaftler; darüber hinaus wurden weitere
zivile Ziele bombardiert und Zivilisten getötet.
Danach haben auch die USA iranische Atomanlagen bombardiert.
Trotz aller eklatanter Völkerrechtswidrigkeit
dieser hochgefährlichen und rechtsgrundlosen
kriegerischen Angriffe: Die offiziellen Reaktionen hierauf fielen hierzulande geradezu euphorisch aus. Getoppt von Kanzler Friedrich
Merz, der doch auf das Grundgesetz vereidigt
ist: »Ich kann nur sagen: größten Respekt
davor, dass die israelische Armee, die israelische Staatsführung den Mut dazu gehabt hat,
das zu machen … Das ist die Drecksarbeit, die
Israel macht – für uns alle…«. Konsequenterweise wurden auch die völkerrechtswidrigen
US-Raketenangriffe auf iranische Atomanlagen lauthals begrüßt. Es scheint, als habe das
Völkerrecht als zivilisatorischer Fortschritt und
als Konsequenz aus zwei Weltkriegen vollkommen ausgedient – also: von wegen wertegeleitete, regelbasierte Regierungspolitik
der Bundesrepublik und des Westens…
Die Befürwortung und Unterstützung der israelischen und US-amerikanischen Raketenangriffe gegen iranische Atomanlagen und auch
gegen zivile Ziele bedeutet nichts weniger als
die strafbare Billigung schwerster Straftaten
und Völkerrechtsverbrechen, die geeignet ist,
den öffentlichen Frieden zu stören. Hierauf
steht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Überdies handelt es sich dabei auch um Verstöße
gegen den »Gedanken der Völkerverständigung« und das »Friedensgebot« gemäß
Grundgesetz. Was dürfen sich Kanzler und
Bundesregierungen noch alles leisten?
Der Text erschien bereits in: „OSSIETZKY“. Zweiwochenschrift für Politik / Kultur / Wirtschaft
Nr. 1 / 2026 v. 10.01.2026. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Autors.
Hier gehts zu Teil 1 des Beitrags
Über den Autor:
Dr. Rolf Gössner* ist Publizist und Jurist, Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte sowie
Mitherausgeber des jährlichen "Grundrechte-Report. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland"
und der Zweiwochenschrift für Politik/Kultur/Wirtschaft „Ossietzky“. Autor zahlreicher Bücher zu Demokratie, Innerer
Sicherheit und Bürgerrechten, zuletzt: „Datenkraken im öffentlichen Dienst. ‚Laudatio’ auf den präventiven
Sicherheits- und Überwachungsstaat“, Köln 2021. Mehrfach ausgezeichnet, zuletzt mit dem Hans-Litten-Preis der
Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ). Internet: www.rolf-goessner.de Rolf Gössner lebt in Bremen, wo er von 2007-2023 stellv. Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen war.
Weitere Sargnägel für die umlagefinanzierte Rente – Widerstand braucht positive Ziele! Die Ampel-Regierung will weitere Sargnägel für die gesetzliche umlagefinazierte Rente einschlagen. Der Widerstand dagegen ist noch schwach. Er braucht dringend positive Ziele. Die Finanzierung für nachhaltige Reformen ist, bei politischem Willen, nachhaltig lösbar.
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Kaum ein Bundesland hat prozentual so viele Niedriglöhner, Langzeitarbeitslose und Hartz-IV-Bezieher wie Bremen. Die Corona-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung haben das dramatisch verschlimmert. In einigen Ortsteilen leben über 50% aller Kinder in Familien mit Hartz IV-Bezug. Auch die seit 2019 regierende SPD/Grüne/Linke Regierungskoalition hat den Trend nicht aufgehalten. Die Zahl der registrierten Langzeitarbeitslosen in SGB II und III Bezug in Stadt Bremen stieg von April 2020 bis April 2021 um 30,3 Prozent. Die Zahl der Arbeitslosen Hartz-IV-Bezieher stieg um 8,2 % im gleichen Zeitraum. Und gleichzeitig steigen die Mieten und verschlingen für viele bereits 40% oder noch mehr ihres Einkommens.
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"Das Jahr 1990 kann als einer der wichtigsten Momente der Nachkriegsgeschichte angesehen werden, da es einzigartige Chancen bot - sowohl für eine internationale Friedensordnung wie auch für eine erneuerte Demokratie, die dann diesen Namen verdiente. Heute wissen wir, dass diese Chancen aus geopolitischen Interessen und denen der Kapitaleigner gezielt blockiert und somit verspielt wurden. Warum war dies, entgegen den großen Hoffnungen der Bevölkerung, so leicht?"
Mit dieser Fragestellung wird das aktuelle, im Westendverlag erschienene Buch von Daniela Dahn und Rainer Mausfeld eröffnet. Die beiden AutorInnen blicken hinter die Fassade der offziellen Verlautbarungen aus Politik und Medien und geben den Blick frei auf die Funktionsweise unserer Demokratie.
Im folgenden Auszüge aus dem Buch (mit freundlicher Genehmigung des Westendverlags) von Daniela Dahn und Rainer Mausfeld.
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Selten war die Bundesrepublik Deutschland politisch so zerrissen wie nach dem parlamentarischen Trauerspiel in Thüringen und dem ihm folgenden Rücktritt Annegret Kramp-Karrenbauers als CDU-Vorsitzende. Um diese sich gewissermaßen auf der parteipolitischen Vorderbühne abspielenden Ereignisse verstehen zu können, muss man die gesellschaftlichen Hintergründe der Zersplitterung des Parteiensystems, des Niedergangs der beiden „Volksparteien“ und der Krise des parlamentarischen Repräsentativsystems einschließlich der sozialen Abstiegsängste in der unteren Mittelschicht und der (Wahl-)Erfolge des Rechtspopulismus ausleuchten. Weiter lesen...
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