Deutscher Völkerrechts-Nihilismus (Teil 2)
»Staatsräson« bricht Völkerrecht


von Rolf Gössner*

Wie sich verantwortliche Politiker ums Völkerrecht scheren, davon lieferte Friedrich Merz (CDU) schon kurz vor seiner Kanzlerschaft eine dreiste Kostprobe: Der Kanzler in spe lud Israels Premier Netanjahu schon einmal nach Deutschland ein und sicherte ihm praktisch freies Geleit zu. Und dies, obwohl der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) gegen Netanjahu schon im November 2024 einen Haftbefehl wegen dringenden Verdachts auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen hatte – und obwohl die Bundesrepublik als IStGH-Vertragsstaat verpflichtet ist, diesen Haftbefehl auch zu vollstrecken und den Gesuchten nach Den Haag zu überstellen. Ein Zuwiderhandeln wäre letztlich Strafvereitelung im Amt und mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.



In diesem Zusammenhang ist noch mal daran zu erinnern, dass gemäß Artikel 25 Grundgesetz die allgemeinen Völkerrechtsregeln Bestandteil des Bundesrechts sind und eine Vorrangstellung gegenüber bundesdeutschen Gesetzen haben. Dieser Grundsatz gilt auch und besonders im Zusammenhang mit deutscher Waffenhilfe und Militärunterstützung von Kriegsparteien, die schwerwiegende verfassungs-, menschen- und völkerrechtliche Folgen haben können. Bekanntlich ist die Bundesrepublik mit ihren milliardenschweren Rüstungsexporten massiv an der militärischen Aufrüstung auch autoritär regierter Staaten wie Ägypten, Saudi-Arabien, Katar und Türkei beteiligt. Dabei erfolgen solche Exporte etwa im Fall des Nato-Staats Türkei trotz seiner völkerrechtswidrigen Angriffe auf kurdische Gebiete in Syrien; oder im Fall des Golfstaats Saudi-Arabien, obwohl dieser maßgeblich am Bürgerkrieg im Jemen beteiligt ist. Das bedeutet: Dieser grausame Bürgerkrieg wird in erheblichem Maße auch mit deutschen Waffen geführt und befeuert, ein Krieg, der nach Schätzungen direkt und indirekt längst etwa 400.000 Todesopfer gefordert und laut UN zur »größten humanitären Katastrophe der Gegenwart« (2019) geführt hat.

Deutschlands Rüstungsexporte werden vom Bundessicherheitsrat unter Vorsitz des jeweiligen Bundeskanzlers in geheimen Sitzungen genehmigt; letztlich verantwortlich aber sind die jeweiligen Bundesregierungen. Im Laufe der Jahre sind die Exporte enorm gestiegen – auch in Krisen- und Kriegsgebiete und an Diktaturen. 2024 erklommen sie einen Wert von über 13 Milliarden Euro; darunter auch die Waffen- und Rüstungslieferungen an die kriegführenden Staaten Ukraine und Israel – obwohl die Exportrichtlinien Lieferungen von Rüstungsgütern in Kriegs- und Krisengebiete generell untersagen.

Gerade im Fall Israel lässt sich veranschaulichen, wie der zu verzeichnende deutsche Völkerrechts-Nihilismus (vgl. Gössner in Ossietzky 25/2025) längst in eklatanten Völkerrechtsbruch umgeschlagen ist. Seit Ende 2023, also nach dem Terroranschlag der Hamas in Israel vom 7. Oktober 2023, verzehnfachte sich der Wert der deutschen Exporte an Israel auf 326 Millionen Euro. Damit sollte Israels militärische Sicherheit und Verteidigung gegen den Hamas-Terror unterstützt werden, der mit mehr als 1200 Toten und 240 Geiselnahmen als der schwerste Gewaltakt gegen israelische Zivilisten seit Staatsgründung gilt. 2024/25 kamen dann noch etwa 200 Millionen hinzu, zusammen also Waffen und Rüstung im Wert von über einer halben Milliarde Euro, darunter Spezialpanzer, Panzerfäuste, Feuerwaffen, Bomben, Munition, Waffenteile, Elektronik.

Doch diese Lieferungen erfolgten sehenden Auges, dass die überwiegend rechtsextreme Regierung Israels den Gazastreifen letztlich auch mithilfe der deutschen Waffen und Waffenkomponenten längst in Schutt und Asche bomben ließ – ohne Rücksicht auf die palästi nensische Zivilbevölkerung, die dort außer unvorstellbaren Verwüstungen über 100.000 Tote, davon etwa 50 Prozent Frauen und Kinder, sowie Hunderttausende Verletzte, mehrfache Massen-Vertreibungen und eine gezielte Aushungerungskatastrophe erleiden musste.

Erst nachdem das israelische Sicherheitskabinett beschlossen hatte, auch die gesamte Stadt Gaza zu bombardieren und militärisch mit einer Bodenoffensive zu erobern, was tatsächlich unter Massenvertreibung der Bewohner und mit zahlreichen Todesopfern auch geschah, erklärte Bundeskanzler Merz angesichts dieses angekündigten Infernos im August 2025: »bis auf Weiteres« keine Rü- stungsexporte mehr zu genehmigen, »die im Gazastreifen zum Einsatz kommen können«. Abgesehen davon, dass dieses eher symbolische Teil-Embargo ohnehin viel zu spät kam, konnten deutsche Waffen(teile) nach dieser Entscheidung weiterhin an Israel geliefert werden: bereits genehmigte ohnehin, aber auch solche, die etwa gegen Syrien, Libanon, Iran oder Katar zum Einsatz kommen. Und im November 2025, nach Vereinbarung einer Waffenruhe in Gaza zwischen Israel und Hamas, ist das Teil-Embargo auch schon wieder aufgehoben worden, obwohl Israel immer wieder die Waffenruhe bricht und weitere Völkerrechtsverbrechen begeht.

Ja, der (nach den USA; Stand Ende 2023) mit ca. 30 Prozent der israelischen Rüstungs- und Waffenimporte zweitgrößte Waffenlieferant macht seinem zweifelhaften Rang alle Ehre. Damit erhärtet sich der dringende Verdacht, dass Bundesregierung und Bundessicherheitsrat mit der Genehmigung dieser Waffen- und Rüstungsexporte längst völkerrechtswidrige Beihilfe zu schwersten Kriegsverbrechen des israelischen Militärs in Gaza geleistet haben, mutmaßlich auch zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und zu Völkermord. Appelle an Israels Regierung, sich doch bitteschön ans Völkerrecht zu halten, können diese Gehilfenschaft nicht ungeschehen machen.

Es gibt jedenfalls erdrückende Beweise für schwerste Kriegsverbrechen Israels. Und eine unabhängige Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats kommt zu dem Ergebnis, dass Israel darüber hinaus längst Völkermord an Palästinensern begehe. Namhafte Völkerrechtler, Genozid-Forscher und amnesty international diagnostizieren diesen Befund ebenfalls. Auch der Vorsatz zum Völkermord dürfte vorliegen, schließlich verkündeten verantwortliche israelische Regierungsmitglieder schon frühzeitig, in Gaza alles zu »liquidieren« und in »Trümmer zu verwandeln«, denn »wir kämpfen gegen menschliche Tiere und wir handeln entsprechend«. »Wir werden alles auslöschen.«

Eine Klage Nicaraguas gegen Deutschland wegen Beihilfe u.a. zum Völkermord ist beim Internationalen Gerichtshof anhängig, doch eine Entscheidung im Hauptverfahren wird wohl noch lange dauern. Klagen mehrerer potentiell von deutschen Waffenexporten betroffener Palästinenser sind bislang von Gerichten in Hessen und Berlin zurückgewiesen oder negativ beschieden worden. Und dies, obwohl das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngsten Ramstein-Entscheidung (Az. 2BvR 508/ 21; vgl. Ossietzky 25/2025) ausdrücklich anerkannt hat, dass Deutschland auch eine Schutzpflicht gegenüber Personen trägt, die im Ausland systematischen Völkerrechtsverletzungen ausgesetzt sind, sofern diese einen hinreichenden Bezug zur deutschen Staatsgewalt haben. Angesichts der Waffenexport-Genehmigungen des Bundessicherheitsrates dürfte dies unstreitig sein. Inzwischen ist unter Mithilfe des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und mehrerer palästinensischer Menschenrechtsorganisationen auch das Bundesverfassungsgericht mit dieser Problematik befasst.

Tatsächlich ist die Rechtslage doch weitgehend klar: Deutschland darf keine Waffenexporte genehmigen, wenn ein erhebliches Risko besteht, dass diese Waffen zu Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht beitragen. Wenn die Bundesregierung trotzdem liefert, verletzt sie zentrale nationale und internationale Regeln – darunter das Kriegswaffenkontrollgesetz, den UN-Waffenhandelsvertrag und die Genfer Konventionen. Im Übrigen ist die Bundesrepublik nach der UN-Völkermordkonvention auch schon zur Verhütung eines möglichen Völkermords verpflichtet. Auch dieser Pflicht ist die Bundesregierung nicht nachgekommen.

Spätestens jetzt, aber auch schon nach den Haftbefehlen gegen Mitglieder der israelischen Regierung und des Militärs sind sowohl der Generalbundesanwalt als auch der Internationale Strafgerichtshof gefordert, Ermittlungen gegen die politisch Verantwortlichen aufzunehmen – wegen dringenden Verdachts auf deutsche Beihilfe zu Völkerrechtsverbrechen des israelischen Militärs in Gaza: darunter die Kriegsmethode des Aushungerns mit Verweigerung humanitärer Hilfslieferungen, mehrfache massenhafte ethnische Vertreibungen sowie gezielte Bekämpfung von Zivilisten und ziviler Infrastruktur. Diese Kriegsstrategie ist längst nicht mehr gedeckt von der völkerrechtsgemäßen Unterstützung des Verteidigungsrechts Israels gegen den Terror der Hamas.

Deutsche »Staatsräson« und »unverbrüchliche« Solidarität mit Israel, die aus der deutschen Verantwortung nach dem Holocaust und dem Zweiten Weltkrieg erwuchsen, dürfen kein Freibrief für straffreie Unterstützung eklatanter Menschen- und Völkerrechtsverbrechen sein. Gerade das ist doch eine entscheidende Lehre aus der deutschen Geschichte, egal um welche Staaten und Akteure es sich dabei handelt. Es ist an der Zeit, so Charlotte Wiedemann (taz), »historische Verantwortung und Völkerrecht in Einklang zu bringen«. Deshalb ist konkret zu fordern: Sofortiger und konsequenter Stopp deutscher Rüstungs- und Waffenlieferungen an Israel, um Deutschlands skandalöse Beihilfe zu Völkerrechtsverbrechen endlich zu beenden. Immerhin haben mehrere europäische Staaten längst das einzig Richtige getan und ihre Waffenlieferungen an Israel eingestellt.

Übrigens: Gegen Kanzler Merz sind seit Sommer 2025 bereits über tausend Strafanzeigen beim Generalbundesanwalt eingereicht worden. Viele davon wohl im Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Militärangriff Israels gegen den Iran im Juni 2025. Zwölf Tage lang attackierte Israel mit gezielten Luftangriffen mehrere iranische Nuklear- und Militäreinrichtungen und beschädigte sie schwer. Führende Köpfe des iranischen Militärs wurden getötet, aber auch mindestens sechs zivile Atomwissenschaftler; darüber hinaus wurden weitere zivile Ziele bombardiert und Zivilisten getötet. Danach haben auch die USA iranische Atomanlagen bombardiert.

Trotz aller eklatanter Völkerrechtswidrigkeit dieser hochgefährlichen und rechtsgrundlosen kriegerischen Angriffe: Die offiziellen Reaktionen hierauf fielen hierzulande geradezu euphorisch aus. Getoppt von Kanzler Friedrich Merz, der doch auf das Grundgesetz vereidigt ist: »Ich kann nur sagen: größten Respekt davor, dass die israelische Armee, die israelische Staatsführung den Mut dazu gehabt hat, das zu machen … Das ist die Drecksarbeit, die Israel macht – für uns alle…«. Konsequenterweise wurden auch die völkerrechtswidrigen US-Raketenangriffe auf iranische Atomanlagen lauthals begrüßt. Es scheint, als habe das Völkerrecht als zivilisatorischer Fortschritt und als Konsequenz aus zwei Weltkriegen vollkommen ausgedient – also: von wegen wertegeleitete, regelbasierte Regierungspolitik der Bundesrepublik und des Westens…

Die Befürwortung und Unterstützung der israelischen und US-amerikanischen Raketenangriffe gegen iranische Atomanlagen und auch gegen zivile Ziele bedeutet nichts weniger als die strafbare Billigung schwerster Straftaten und Völkerrechtsverbrechen, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Hierauf steht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Überdies handelt es sich dabei auch um Verstöße gegen den »Gedanken der Völkerverständigung« und das »Friedensgebot« gemäß Grundgesetz. Was dürfen sich Kanzler und Bundesregierungen noch alles leisten?

Der Text erschien bereits in: „OSSIETZKY“. Zweiwochenschrift für Politik / Kultur / Wirtschaft Nr. 1 / 2026 v. 10.01.2026. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Autors.
Hier gehts zu Teil 1 des Beitrags

Über den Autor:
Dr. Rolf Gössner* ist Publizist und Jurist, Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte sowie Mitherausgeber des jährlichen "Grundrechte-Report. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland" und der Zweiwochenschrift für Politik/Kultur/Wirtschaft „Ossietzky“. Autor zahlreicher Bücher zu Demokratie, Innerer Sicherheit und Bürgerrechten, zuletzt: „Datenkraken im öffentlichen Dienst. ‚Laudatio’ auf den präventiven Sicherheits- und Überwachungsstaat“, Köln 2021. Mehrfach ausgezeichnet, zuletzt mit dem Hans-Litten-Preis der Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ). Internet: www.rolf-goessner.de Rolf Gössner lebt in Bremen, wo er von 2007-2023 stellv. Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen war.


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